Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988 für das Kalenderjahr 2011 sind bis 31.03.2012 in elektronischer Form zu übermitteln. Lohnzettel der Art 23 bei Beendigung des Dienstverhältnisses im Jänner 2012, sind ebenfalls bis 31.03.2012 (anstelle 29.2.2012) zu übermitteln.
Der Abgabetermin für die elektronische Übermittlung über ELDA von Lohnzettel der Art 23 und Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988 sind frühestens zum 01. März 2012 technisch durchführbar!
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